Wohnmobil mieten
Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung eines Wohnmobils bei Burgklause-Wohnmobil.
Artikel 1. Definitionen
1.1. In diesen allgemeinen Bedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder der Kontext etwas anderes zeigt:
A. Burgklause wohnmobil vermietung: Der Benutzer dieser allgemeinen eschäftsbedingungen: Burgklause Camperverhuur in Teichstrasse 31 in Schönecken, Deustchland.
B. Mieter: Die natürliche Person oder die juristische Person, die ein Wohnmobil von Burgklause wohnmobil vermietung mietet oder wünscht;
C. Vereinbarung: Der Mietvertrag zwischen Burgklause wohnmobil vermietung und dem Mieter;
D. Camper: Der Wohnmobil, der vom Mieter von Burgklause wohnmobil vermietung gemietet wird;
E. Direktor: Die natürliche Person, die schriftlich oder per E-Mail als Direktor des Camper vergeben wurde;
F. Website: Die Website www. Burgklause-wohnmobil.de Das wird von Burgklause wohnmobil vermietung verwaltet.
Artikel 2. Allgemein
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Angebot von Burgklause wohnmobil vermietung und für jede Vereinbarung zwischen Burgklause-Wohnmobilmiete und dem Mieter.
2.2. Die Burgklause wohnmobil vermietung ist nicht an das Angebot gebunden, wenn auf
der Website oder in einer E-Mail-Nachricht gedruckte, festgelegte oder Programmierfehler vorhanden sind.
2.3. Vor Abschluss der Vereinbarung wird der Mieter über die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Bedingungen informiert.
2.4. Zu den staatlichen Preisen und Tarifen gehören die Mehrwertsteuer.
Artikel 3. Handel der Vereinbarung
3.1. Über die Website per E-Mail, telefonisch oder persönlich am Standort von
Burgklause wohnmobil vermietung kann der Mieter eine Verfügbarkeitsanfrage an Burgklause wohnmobil vermietung einreichen. Dann sendet Burgklause wohnmobil vermietung sein Angebot per E-Mail an den Mieter.
3.2. Die Vereinbarung wird abgeschlossen, als der Mieter per E-Mail mit dem Angebot von Burgklause wohnmobil vermietung zustimmte.
3.3. Nachdem der Mieter dem Angebot von Burgklause wohnmobil vermietung zugestimmt hat, sendet Burgklause wohnmobil vermietung an den Mieter eine Bestätigung mit einem Zahlungslink, um die Anzahlung zu zahlen oder die gesamte Miete zuzüglich des Einzahlung zu zahlen, wenn Artikel 13.3 gilt. Dieser Betrag muss innerhalb von 48 Stunden nach Senden dieser Bestätigungs -E -Mail bezahlt werden. Wenn der Mieter diesen Betrag nicht rechtzeitig zahlt, sendet Burgklause wohnmobil vermietung dem Mieter eine Zahlungsempfindung per E-Mail, wobei die Anfrage die Zahlung des Betrags innerhalb von 24 Stunden nach Sendung dieser Erinnerungs-EMails bezahlt. Wenn der Mieter nicht auf die Zahlungserinnerung antwortet, wird das
Vertrag kündigen. Der Mieter wird per E-Mail über diese Auflösung benachrichtigt. Die Burgklause wohnmobil vermietung haftet nicht für Schäden, die der Mieter unter einer solchen Auflösung erleidet.
Artikel 4. Stornierung der Vereinbarung durch Burgklause-Wohnmobil.
4.1. Die Burgklause wohnmobil vermietung ist berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, wenn Gewalt majorisch ist. Zum Beispiel wird die Gewalt -Majeur als
Wetterbedingungen oder (Natur-) Katastrophen bedeuten, wodurch es nicht ratsam ist, mit dem Wohnmobil oder mit dem Wohnmobil zu fahren oder, was bedeutet, dass der Wohnmobil beschädigt wird oder nicht, fehlt oder Diebstahl beim Fahren des Motorrads
4.2. Wenn Burgklause wohnmobil vermietung Mietvertrag die aufgrund von Gewalt Majeure abbricht, erstattet die Burgklause wohnmobil vermietung die bereits geleisteten Zahlungen an den Mieter.
4.3. Wenn die Burgklause wohnmobil vermietung einen guten Grund dafür hat, z. Mieter, ohne ihn hat der Mieter Anspruch auf Entschädigung oder andere Form der
Entschädigung. In einem solchen Fall werden bereits Zahlungen an den Mieter erstattet.
4.4. Im Falle einer Stornierung der Vereinbarung haftet die Burgklause wohnmobil vermietung nicht für den Schaden, den der Mieter daraus erleidet.
Artikel 5. Mietdauer
5.1. Die Mietzeit beginnt am Sammeltag zwischen 14 Uhr und 17 Uhr. Jeder Wohnmobil hat seine eigene Sammlung und Handhabungszeiten. Diese Zeiten werden 10 Tage vor Beginn der Mietperiode per E -Mail an den Mieter gesendet. Wenn die Mietzeit mit einem ganzen oder einem Teil eines Tages überschritten wird, wird ein Tag Miete (1/7 -Teil der Wochenmiete) zuzüglich einer zusätzlichen Erstattung von 400,00 € dem Mieter belastet. Für jeden Tag, an dem der Mieter das Wohnmobil zu spät zurückgibt, wird der tägliche Miete zuzüglich der zusätzlichen Erstattung von 400,00 € dem Mieter belastet.
Artikel 6. Art des Wohnmobils und nicht in der Lage sein, den Wohnmobil verfügbar zu machen
6.1. Der Mieter mietet eine bestimmte Art von Wohnmobil. Dies bedeutet, dass der Mieter kein bestimmtes Modell beanspruchen kann. Verschiedene Modelle fallen unter die Art des Wohnmobils, den der Mieter mietet. Der Mieter muss den Wohnmobil akzeptieren, der in den Typ fällt, den er gebucht hat. Dies kann der Modell -Camper sein, der dem Mieter als Beispiel für oder in Abschluss der Vereinbarung oder eines ähnlichen Modells bekannt gemacht wurde.
6.2. Wenn Burgklause wohnmobil vermietung die Art des Wohnmobils, den der Mieter gebucht hat Wie möglich und Burgklause wohnmobil vermietung hat das Recht, dem Mieter eine andere Art von Wohnmobil zur Verfügung zu stellen. Wenn der Mieter keinen Wohnmobil eines anderen Typs akzeptiert, hat der Mieter das Recht, die Vereinbarung zu kündigen. Wenn ein Wohnmobil eines anderen Typs nicht verfügbar ist, wird die Vereinbarung aufgelöst. Wenn die Vereinbarung gemäß diesem Artikel aufgelöst wird, werden die bereits vom Mieter geleisteten Zahlungen dem Mieter erstattet. Die Burgklause wohnmobil vermietung haftet nicht für Schäden, die der Mieter erlitten hat, da die Vereinbarung gemäß diesem Artikel aufgelöst wird. Wenn der Mieter eine andere Art von Wohnmobil akzeptiert und eine niedrigere Miete für diesen anderen Typ anwendet, wird die Gesamtmiete entsprechend angepasst.
Artikel 7. Kilometer
7.1. 3000 Kilometer pro woche sind im Mietpreis enthalten, sofern nicht im Angebot von Burgklause-wohnmobil oder in der Vereinbarung etwas anderes angegeben ist.
Artikel 8. Versicherung
8.1. Der Wohnmobil ist kfz Haftpflicht + teil und vollCasco, einschließlich der Mitfahrer versichert. Es gibt einen Selbstbehalt von 1.000 Euro pro Veranstaltung, der dem Mieter im Falle eines Schadens im In- und Ausland belastet wird.
Eine grüne Karte ist mit dem Wohnmobil enthalten. Schäden durch Hagel oder andere Wetterbedingungen, ein Blowout und die Kosten für das Ersetzen eines Fensters infolge einer Fensterfraktur oder einem zerquetschten Stein sind für den Bericht des Mieters. Diese Formen unvorhergesehener Schäden fallen unter den Selbstbehalt.
8.2. Schäden, die nicht durch die Versicherung bedeckt sind, aber nicht auf Schäden beschränkt sind, die durch die Tatsache verursacht wurden, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls unter einem solchen Einfluss von alkoholischem Getränk oder einem berauschenden oder stimulierenden Mittel war, dass er nicht als fähig für den Wohnmobil angesehen werden sollte, der richtig fähig ist Zu kontrollieren ist vollständig für den Bericht des Mieters. Der Schaden, der durch das Fahren von nicht konformen Personen verursacht wird, gilt auch für den Bericht des Mieters. Schließlich ist der
Schaden an der Innenseite des Wohnmobils, wie z. B. das Innenraum, nicht durch die Versicherung gedeckt, sodass die Kosten für die Erholung und die Ersatzkosten vollständig für den Bericht des Mieters gelten. Die Beschädigung des Wohnmobils durch unachtsame Nutzung des Wohnmobils ist für den Bericht des Mieters.
Parken auf ein festival gelande ist nicht erlaubt! Das fahrzeug ist auf dieses gelande nicht versichert.
8.3. Burgklause wohnmobil vermietung empfiehlt dem Mieter, den Selbstbehalt zu versichern, wie in Artikel 8.1 beschrieben. Ein Link mit dieser Option finden Sie auf unsere Website.
8.4. Schäden an der Innenseite des Wohnmobils, das während der Mieteperiode auftritt, ist nicht durch die Versicherung gedeckt, die die Burgklause wohnmobil vermietung für den Wohnmobil abgeschlossen hat. Dieser Schaden richtet sich immer an den Bericht des Mieters. Insbesondere Burgklause wohnmobil vermietung weist darauf hin, dass Schäden an der Tischplatte oder der Theke auftreten können, da die Dinge in die oberen Schränke gleiten und aus dem oberen Schrank auf der Tischplatte oder der Theke fallen.
Um dies zu verhindern, empfiehlt Burgklause wohnmobil vermietung, den Mieter weiche
Dinge in den oberen Schränken wie Kleidung oder Handtüchern und ohne harte
Angelegenheiten zu halten. Die Kosten für die Reparatur eines Brunnens in einer Tischplatte oder der Tischplatte belaufen sich auf mindestens 250 €. Diese Kosten gelten für den Bericht des Mieters.
Artikel 9. EPass24 voor het rijden met de camper in Scandinavië
9.1. Indien de huurder de camper gaat gebruiken in Scandinavië, dan adviseert Burgklause-Camperverhuur de huurder op verschillende wijzen, meerdere malen voorafgaand aan de huurperiode en eenmaal 1 dag na vertrek, zich te registreren bij EPass24. EPass24 is een systeem voor het betalen van tol en voor veerboten in Scandinavië waarbij door kentekenherkenning een verrekening wordt gemaakt.
9.2. Indien de huurder zich niet heeft geregistreerd voor EPass24 en met de camper heeft gereden in Scandinavië, dan:
- Leidt tot voor Burgklause-Camperverhuur tot administratiewerkzaamheden, zoals het zoeken in het systeem van EPass24, het optellen van bedragen en het doen van de betaling aan EPass24. Voor deze administratiewerkzaamheden brengt Burgklause-Camperverhuur € 75,- aan de huurder in rekening;
- Worden de kosten die door EPass24 aan Burgklause-Camperverhuur in rekening zijn gebracht, aan de huurder, middels een factuur, doorberekend. Omdat EPass24 niet altijd de actuele informatie doorgeeft, is het mogelijk dat de huurder deze factuur pas ontvangt rond de 6 maanden na de huurperiode.
Artikel 9. EPASS24 für das Fahren mit dem Wohnmobil in Skandinavien
9.1. Wenn der Mieter das Wohnmobil in Skandinavien einsetzt, rät Burgklause wohnmobil vermietung den Mieter auf unterschiedliche Weise auf unterschiedliche Weise, mehrmals vor der Mietzeit und einmal 1 Tag nach der Abreise, um sich bei
EPASS24 zu registrieren. EPASS24 ist ein System zur Zahlung von Maut und Fähren in Skandinavien, bei denen die Registrierung durch die Anerkennung von Nummernschild vorgenommen wird.
9.2. Wenn sich der Mieter nicht für EPASS24 registriert hat und den Wohnmobil in Skandinavien gefahren hat, dann:
- Burgklause wohnmobil vermietung berechnet dem Mieter für diese Verwaltungsarbeiten 75 € an;
- Die von EPASS24 für die Miete von Burgklause wohnmobil vermietung berechneten Kosten werden dem Mieter durch eine Rechnung belastet. Da EPASS24 nicht immer die aktuellen Informationen liefert, ist es möglich, dass der Mieter diese Rechnung nur etwa 6 Monate nach der Mietzeit erhält.
Artikel 10. Garantie Summe
10.1. Die Kaution pro Mietperiode beträgt:
- Für den Mieter, der in den Niederlanden/ Deutschland lebt/ liegt: 1.000,00 €;
- Für den Mieter, der nicht in den Niederlanden/ Deutschland lebt/ liegt: 1.500,00 €.
- Die Anzahlung muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit gezahlt werden.
- Wenn der Mieter in den Niederlanden/ Deutschland lebt, wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach dem Reduzieren des Mieters den wohnmobil zurückgezahlt.
- Um das Risiko zu verringern, dass Burgklause wohnmobil vermietung
Schäden/Bußgelder/Bußgelder/Satements von EPASS24 nicht von einem Mieter erholen kann, der außerhalb der Niederlande/Deutschland lebt/liegt wie folgt:
- 85% der Kaution innerhalb von 14 Tagen nach dem Verringerung des Mieters den Wohnmobil;
- 15% der Kaution etwa 6 Monate nach dem Verringerung des Mieters den Wohnmobil.
- Die Anzahlung wird unter der Bedingung erstattet, dass der Mieter seine
Verpflichtungen gegenüber Burgklause wohnmobil vermietung und möglicherweise mit der Unterbringung der vom Mieter fälligen zusätzlichen Kosten erfüllt hat. Bei Schäden können die in diesem Artikel genannten Perioden im Zusammenhang mit dem Umgang mit dem Schaden verlängert werden.
- Wenn sich herausstellt Burgklause wohnmobil vermietung. Bei Bedarf wird eine endgültige Einigung für die Spezifikation erstellt.
10.7 An der Anzahlung werden keine Zinsen erstattet.
Artikel 11. Stornierung und Änderung der Vereinbarung
11.1. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Das Datum der Postzustellung resp. Das Datum des Erhalts der E-Mail durch Burgklause wohnmobil vermietung ist hier als Stornierungsdatum. Burgklause wohnmobil vermietung empfiehlt dem Mieter, eine Reise- und Stornierungsversicherung abzuschließen.
11.2. Die Stornierungskosten sind:
- Bei Stornierung 15 Wochen oder länger vor Beginn der Mietzeit: 25% der Miete;
- Wenn 10 Wochen oder länger und weniger als 15 Wochen vor Beginn der Mietzeit storniert: 60% der Miete;
- Im Falle einer Stornierung weniger als 10 Wochen vor Beginn der Mietperiode oder wenn der Mieter das Wohnmobil ohne Stornierung nicht sammelt (ohne Aufnahme): 100% der Miete.
- Die frühere Rückgabe des Camper führt nicht zu einer Rückzahlung der Miete (oder eines Teils davon).
- Wenn der Mieter keine Stornierungsversicherung abgeschlossen hat, besteht dies vollständig dem Risiko des Mieters und das berechtigt den Mieter nicht auf eine Zulage seitens von Burgklause wohnmobil vermietung, um einen Rabatt auf die in Artikel 11.2 genannten Rabatt zu erhalten oder auf andere Form der Entschädigung.
- Das kostenlose Ändern der Vereinbarung ist nicht möglich, es sei denn, Burgklause wohnmobil vermietung hat sich der Änderung ohne schriftliche oder per E-Mail ohne zusätzliche Kosten vereinbart. Wenn Burgklause wohnmobil vermietung und der Mieter keine Vereinbarung über die zusätzlichen Kosten für die Änderung der Vereinbarung erzielen können, wird die ursprüngliche Vereinbarung weiter .
- Das Verkürzen der Mietperiode ist nicht möglich. Wenn der Mieter die Mietzeit verkürzen möchte, muss der Mieter die Vereinbarung kündigen und eine neue Vereinbarung abschließen. Artikel 11.2 gilt für diese Stornierung.
Artikel 12. Identifizieren und personenbezogene Daten
12.1. Nach Erhalt des Wohnmobils werden der Mieter und alle Fahrer mittels von identifiziert Gültiger Reisepass und Führerschein obligatorisch.
12.2. Burgklause wohnmobil vermietung verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den BundesDaten-Glzgesetz (BDSG-German Federal Law on Data Protection). Weitere Informationen über die Art und Weise, in der Burgklause wohnmobil vermietung personenbezogene Daten verarbeitet, kann die Privatsphäre der Burgklause wohnmobil vermietung konsultiert werden.
Artikel 13. Zahlung
13.1. Die Zahlung muss wie folgt geleistet werden:
- 25% der Gesamtmiete unmittelbar nach Abschluss der Vereinbarung;
- 25% der gesamten Miete 6 Monate vor Beginn der Mietzeit Oder sofort 50%, wenn die Schlussfolgerung der Vereinbarung innerhalb von 6 Monaten und außerhalb der 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit liegt.
- 50% der gesamten Miete + die Kaution 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit.
13.2. Wenn die Vereinbarung innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der Mietzeit abgeschlossen ist, muss die Zahlung wie folgt erfolgen:
- 50% der Gesamtmiete unmittelbar nach Abschluss der Vereinbarung;
- 50% der gesamten Miete + die Kaution 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit.
13.3. Wenn die Vereinbarung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode abgeschlossen ist, muss die Gesamtmiete + die Anzahlung nach Abschluss der Vereinbarung unverzüglich gezahlt werden.
13.4. Die Zahlung wird von der Bank auf Kontonummer geleistet:
Raiffeisen Westeifel in Schönecken im Namen von Burgklause GBR der Burgklause wohnmobil vermietung erfolgen.
Bankkontonummer de 65 5866 1901 0000 0673 36
(Burgklause wohnmobil vermietung ist Teil von Burgklause GBR in Schönecken).
13.5. Wenn der Mieter nicht rechtzeitig zahlt, schickt Burgklaute-Camperhuur dem Mieter eine Erinnerung. Wenn der Mieter nicht auf diesen Speicher reagiert, hat Burgklaute-Camperverhuur das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, und die in Artikel 11.2 beschriebenen Stornierungskosten werden dem Mieter angeklagt.
13.6. Alle Bußgelder, die die Burgklause-wohnmobil-miete erhalten hat und die sich auf die Mietzeit beziehen, in der der Mieter dem Mieter zur Verfügung stand, stehen für den Bericht des Mieters.
Burgklause wohnmobil vermietung berechnet verwaltungskosten für die Suche, Überprüfung, Senden und Speicherung der Geldbußen. Diese Verwaltungskosten betragen 35 € pro Ticket. Burgklause-wohnmobil-miete leitet das Ticket an den Mieter mit dem Antrag auf, das Ticket sofort auf die auf dem Ticket beschriebene Weise zu bezahlen. Unmittelbar nachdem der Mieter das Ticket bezahlt hat
Die Burgklause wohnmobil vermietung wird manchmal gerufen, um die Geldstrafe für Parken und/oder ausländische Geldbußen zu bezahlen. In diesem Fall findet der Mieter dann den Ticketbetrag sowie die oben genannten Verwaltungskosten für die Rechnung, die für die Geldbuße an den Mieter gesendet wird.
13.7. Wenn der Mieter in der rechtzeitigen Zahlung des Betrags, den er schuldet,
Burgklause wohnmobil vermietung schuldet, schickt Burgklause-wohnmobil-miete dem
Mieter eine Erinnerung. Wenn der Mieter nicht auf den Speicher reagiert, ist der Mieter in
Verzug. Der Mieter schuldet dann das gesetzliche Interesse. Die Zinsen am
Fälligkeitsbetrag werden ab dem Moment berechnet, in dem der Mieter bis zum
Zahlungsmoment des vollen Betrags in Verzug ist. Wenn der Mieter die Forderung nach Erinnerung und Bekanntmachung über den Ausfall weiter zahlt, kann Burgklause wohnmobil vermietung die Forderung übergeben. In diesem Fall ist der Mieter zusätzlich zu dem geschuldeten Gesamtbetrag und der gesetzlichen Zinsen auch verpflichtet, alle Justiz und extrajudziell zu kompensieren Kosten. Die außergerichteten Sammelkosten werden gemäß dem Gesetz über die Sammelkosten ermittelt.
Artikel 14. Reparatur und Beschädigung
14.1. Bei der Rückkehr muss der Wohnmobil im selben Zustand wie bei der Lieferung sein.
14.2. Trotz der Tatsache, dass die Camper von Burgklause wohnmobil vermietung gut aufrechterhalten sind, kann immer ein Defekt oder Schäden auftreten.
14.3. Der Mieter kann Reparaturen bis zu 75,00 € durchführen. Dies muss mit einem Expertenwiederherstellungsgerät erfolgen, vorzugsweise einem Händler der Marke des Wohnmobils (das Chassis des Wohnmobils ist Ford, die Struktur ist Benimar).
Bei Reparaturen, die diesen Betrag übersteigen, muss sich an Burgklause-wohnmobilmiete kontaktiert werden, und die Genehmigung wird angefordert. Wenn möglich, hält der Mieter die Anweisungen von Burgklause-wohnmobil-miete an. Originale und angegebene Rechnungen werden dem Mieter im Namen von Burgklause wohnmobil vermietung und angegebenen Rechnungen erstattet.
14.4. Beschädigung des Innenraums, Radio/CD, TV/DVD, Umkehrkamera, Sonnenkollektoren, Markisen besteht aus dem Risiko des Mieters, mit Ausnahme normaler Verschleiß und Nutzungsspuren.
14.5. Für jede Kollision muss die örtliche Polizei gerufen werden und das europäische Anspruchsformular muss ausgefüllt werden. Der Mieter muss auch innerhalb von 24 Stunden Burgklause wohnmobil vermietung telefonisch informieren.
14.6. Aufgrund der Versicherung, die nicht gedeckte Schäden und Kosten wie das
Fahren unter dem Einfluss, das von nicht konformen Personen, durch Beschlagnahme, Drogentransport, Überschwemmung, die Zerstörung des Innenraums usw. geregelt ist, sind ausschließlich für die Darstellung von Beschlagnahme der Mieter.
14.7. Der Mieter ist verpflichtet, die Ansprüche und Mängel während der Reise und bei der Einreichung des Wohnmobils den Burgklause wohnmobil vermietung zu melden. Während der Reise können Schäden und Mängel auf folgende Weise nach Burgklause wohnmobil vermietung gemeldet werden:
- über die allgemeine Nummer oder über die in der Checkliste im Camper angegebene Servicenummer;
-Die Telefonnummer 0049 (0) 1752-9015850 und/ oder 0031- (0) 6 20968734-;
- via info@Burgklause-schonecken.de
14.8. Erstattung der Urlaubstage i.v.m. Ein Defekt ist ausgeschlossen. Aufgrund eines Mangels an einem Teil während der Mietperiode kann der Mieter keine Entschädigung geltend machen.
Artikel 15. Wartung und Beschädigung des Inventars
15.1. Der Wohnmobil wird mit einem vollständigen Kraftstofftank, einem vollständigen Adblue tank, einem vollständigen sauberen Wassertank, einem leeren Abwassertank, einer leeren Kassetten -Toilette und vollständig gereinigtem Innen- und Außenbereich geliefert.
Am Ende der Vermietung muss der Wohnmobil innen und außen (mit Ausnahme des
Daches), der Reinigungswassertank voll, ab dem Abwassertank und der Kassetten Toilette leer und gereinigt und mit vollem Kraftstoff- und Adblus -Tank sauber sein (falls vorhanden) zurückgegeben werden. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Anzahlung zurückgehalten:
- Ein Betrag von maximal 200,00 € für die Reinigung des Inneren;
- 150,00 € für die Reinigung der Außenseite;
- 50,00 € zum Entleeren des Abwassertanks;
- 100,00 € zum Entleeren und Reinigen der Kassetten -Toilette;
- 30,00 € zum Füllen des Kraftstoff- und/oder Adbluet -Tanks (falls vorhanden) + die Kraftstoffkosten.
15.2. Wenn das Inventar beschädigt wird oder wenn Teile fehlen, wird dem Mieter die Kosten für den Umkaufen an den Mieter belastet.
Artikel 16. Kraftstoff
16.1. Der Kraftstoffverbrauch (Diesel) und AdBlue sind für den Bericht des Mieters. Der Mieter bekommt das Wohnmobil mit voller Kraftstoff- und Adbluet -Tank und der Mieter muss den Wohnmobiltupfer zurückgeben.
Artikel 17. Verbrauchskosten
17.1. Mit dem Flüssigkeitsverbrauch für die chemische Toilette und jeglichen Ölverbrauch sind keine Kosten verbunden.
Artikel 18. Direktor
18.1. Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt und 5 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen niederländischen Führerscheins, der für die Verwaltung des gemieteten Wohnmobils erforderlich ist. Nicht -Dutch -Bewohner müssen im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins im Herkunftsland besitzen. Um das Wohnmobil mit dem Führerschein B zu fahren, muss der Fahrer ein Gewicht auf dem Kennzeichen von 3.000 bis 3.100 kg berücksichtigen. Dies geht aus dem EU -Standard einschließlich Fahrer (75 kg), vollem Kraftstoff, Süßwassertanks, Gasflaschen und Reserverad , Reserverad, , Reserveradrang, Kabelrollen, Standard -Board -Werkzeuge und 10 kg für jede Meter Länge des Wohnmobils. Um das Wohnmobil mit dem Führerschein C1 zu fahren, muss der Fahrer laut EU -Standard ein Gewicht auf dem Kennzeichen von bis zu 5.400 kg berücksichtigen, einschließlich des Fahrers (75 kg), vollem Kraftstoff,
Frischwassertanks, Gasflaschen, Reserverad, Kabelrollen, Standard -Board -Werkzeuge und 10 kg für jede Meterlänge des Wohnmobils.
18.2. Der Wohnmobil kann nur vom mieter angegebenen Treiber gesteuert werden. Der Mieter selbst haftet für Verkehrsverstöße.
18.3. Bei der Verwendung des Wohnmobils muss der Fahrer alle Anweisungen von Burgklause-wohnmobil-miete befolgen. Der Fahrer muss mit dem Wohnmobil vorsichtig und sicher fahren. Es ist ausdrücklich nicht schneller fahren als die maximal zulässige Geschwindigkeit.
Artikel 19. Verpflichtungen des Mieters
19.1. Wenn der Mieter nicht der Direktor ist, muss der Mieter den Direktor dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweisen und sicherstellen, dass der Direktor die allgemeinen Bedingungen berücksichtigt. Der Mieter bleibt während der Mietperiode jederzeit für den Wohnmobil verantwortlich, auch wenn der Mieter selbst nicht der Fahrer ist.
19.2. Der Mieter ist nicht gestattet, das Wohnmobil zu vermieten, anzubieten, zu verkaufen, zu übertragen, zu Einwänden oder um es Dritten zur Verfügung zu stellen.
19.3. Der Mieter garantiert, dass er den Fahrer über einen solchen körperlichen und geistigen Zustand hat, der notwendig ist, um den Camper sicher fahren zu können.
19.4. Der Mieter ist für die Waren und Menschen verantwortlich, die er im Wohnmobil transportiert.
19.5. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, Waffen, Brandgefahrartikel oder Sprengstoffe oder illegale Güter wie Betäubungsmittel mit dem Wohnmobil zu transportieren, um den Wohnmobil für kriminelle Aktivitäten oder Straftaten zu verwenden oder den Camper gegen Passagiertransport gegen eine Gebühr zu verwenden.
19.6. Der Wohnmobil muss gemäß den Gesetzen, Bestimmungen und Vorschriften auf den Site verwendet werden.
19.7. Im Falle einer Beschlagnahme des Wohnmobils während der Mietzeit bleibt der Mieter verpflichtet, die Verpflichtungen der Vereinbarung zu erfüllen, einschließlich derer, um den Mietpreis einschließlich der Lagerung zu zahlen, bis der Camper von Burgklause wohnmobil vermietung erneut von Anhängen besitzt. Der Mieter ist verpflichtet, Burgklause wohnmobil vermietung für alle Kosten zu entschädigen, die sich aus dem Anfall ergeben. Wenn das Wohnmobil beschlagnahmt wird, muss der Mieter den Burgklause wohnmobil vermietung sofort informieren. Der Mieter muss die Beschlagnahme der Eigentumsrechte von Burgklause wohnmobil vermietung auf die Eigentumsrechte hinweisen.
19.8. Wenn der Mieter seine Verpflichtungen gegenüber Burgklause wohnmobil vermietung, die sich aus der Vereinbarung, diesen allgemeinen Bedingungen oder dem Gesetz ergeben, nicht erstatten, muss der Mieter alle Schäden und/oder die Kosten, die Burgklause-wohnmobil-miete als Folge erleiden, erstatten.
Artikel 20. Anweisung
20.1. Bei der Aufnahme des Wohnmobils erhält der Mieter eine umfassende Anweisung über den Betrieb des Camper und des Zubehörs. Diese Anweisung kann auch auf der Website im Lehrfilm angezeigt werden. Die Benutzerhandbücher des Wohnmobils werden dem Mieter gegeben.
Artikel 21. Welche Länder können besucht werden
21.1. Alle Länder Europas können mit dem Wohnmobil besucht werden, mit Ausnahme der von der Versicherung und des festgelegten Risikogebiete. Es Burgklause wohnmobil vermietung darf die Camper Winter Sports nicht besuchen oder den Wohnmobil für Wintersportzwecke verwenden. Schäden in Wintersportgebieten oder die Verwendung des Wohnmobils für Wintersportzwecke sind für den Bericht des Mieters.
Artikel 22. Haustiere
22.1. Hunde dürfen nur in Absprache mit der Miete von Burgklause wohnmobil vermietung erlaubt. Andere Haustiere als Hunde dürfen bei den Camper nie zugelassen. Wenn der Mieter einen Hund genommen hat, für den ein Verbot gilt, oder wenn er nicht mit Burgklause-wohnmobil-miete vereinbart wurde oder der Mieter ein anderes Haustier als einen Hund im Wohnmobil aufgenommen hat, dann die Reinigungskosten von 500,00 € und gegebenenfalls, gegebenenfalls zutreffend Die Kosten für die Reparatur des von dem Haustiers angeregten sichtbaren Schadens für die Kaution.
Artikel 23. Rauchen
23.1. Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht erlaubt. Wenn das Rauchen im Wohnmobil geraucht wurde, werden die anfallenden Reinigungskosten in der Anzahlung eingehalten. Diese Reinigungskosten betragen mindestens 500 €.
Artikel 24. Parken
Burgklause wohnmobil vermietung bietet Ihnen Parkplätze an. Die Burgklause Wohnmobil haftet nicht für Konsequenzen, die der Parkplatz dieses Fahrzeugs mit sich bringt (z. B. Schäden oder Diebstahl).
Artikel 25. Haftung
25.1. Die Burgklause wohnmobil vermietung kann nicht festgehalten werden, um Schäden zu kompensieren, die eine direkte oder indirekte Folge von:
- Ein Ereignis, das tatsächlich über ihre Macht hinausgeht und daher nicht ihr und/oder zugeschrieben wird;
- Handlung oder Fahrlässigkeit des Mieters oder des Direktors.
25.2 Burgklause-wohnmobil-miete haftet nicht für Schäden, und die Mietverleih von Burgklause-wohnmobil-miete hat falsche und/oder unvollständige Informationen vom Mieter angenommen.
- Die Burgklause wohnmobil vermietung haftet niemals für persönliche, materielle und/oder immaterielle Schäden durch den Mieter, den Direktor oder seine Reisegruppe, die durch die Verwendung des Camper, der mechanischen Fehlfunktion und/oder des Kollisionsschadens verursacht werden. Die Burgklause wohnmobil vermietung haftet nicht dafür, dass sie dem Wohnmobil des Mieters oder eines Dritten gestohlen werden. Die Burgklause wohnmobil vermietung haftet nicht für Schäden, die durch Tod oder Personenschäden verursacht werden.
- Burgklause wohnmobil vermietung haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Gewinn verloren des Mieters und Schäden aufgrund von geschäftlicher Unterbrechung.
25,5. Wenn Burgklause wohnmobil vermietung für Schäden haften, ist die Haftung von Burgklause-wohnmobil-miete auf die Zahl der vom Versicherer von Burgklause wohnmobil vermietung geleisteten Zahlung beschränkt. Wenn der Versicherer in keinem Fall Leistungen zahlt oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung der Burgklause wohnmobil vermietung auf die Miete begrenzt.
Artikel 26. anwendbares Recht und zukünftiges Gericht
26.1. Das Deutsche Recht gilt für jede Vereinbarung und jedes Rechtsgesetz zwischen Burgklause wohnmobil vermietung und dem Mieter.
26.2. Alle Streitigkeiten in Bezug auf Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Burgklause wohnmobil vermietung werden vom Gericht in Deutschland beigelegt, in deren Gerichtsbarkeit der Standort von Burgklause wohnmobil vermietung ist. Der Mieter hat 1 Monat nach der Miete von Burgklause wohnmobil vermietung diese Klausel schriftlich an den Mieter beruft, um den Streit um das zuständige Gerichtshof zur Vergleich zu wählen.